Einstufung zum Pflegegrad durch den MDK

Beispiele:

  • Vorbereitung und Begleitung zur Einstufungs-Prüfung des MDK
  • Beratung zum MDK-Gutachten
  • Unterstützung bei der Höherstufung

Die Einstufung in einen Pflegegrad muss bei der Pflegekasse des Betroffenen beantragt werden. Nach Antragstellung prüft ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) die Pflegebedürftigkeit vor Ort. Innerhalb von 5 Wochen muss die Pflegekasse den Bescheid zugestellt haben.

Die Abgrenzung der Pflegegrade erfolgt über eine Befragung zu den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen. Dies betrifft neben der Pflege auch Fragen zur Hauswirtschaft, Haushaltsführung und Teilhabe am Leben.

Auf Basis des Gutachtens legt die Kasse den Pflegegrad fest. Damit verbunden sind dann die vielfältigen Leistungsangebote aus der Pflegeversicherung.

Zur Vorbereitung einer MDK-Prüfung ist es ratsam, dass von dem Pflegebedürftigen oder dem pflegenden Angehörigen ein Pflegetagebuchgeführt wird, um auf Rückfragen vorbereitet zu sein. Außerdem sind damit die individuellen Unterstützungsnotwendigkeiten zu belegen.

Die Diakoniestation leitet Sie dazu an, gibt wichtige Tipps und kann auf Wunsch bei der MDK-Prüfung dabei sein. Sollte die Diakoniestation bereits in der Versorgung z.B. mit Behandlungspflege sein, stellt sie Ihnen Unterlagen für die Prüfung zur Verfügung.