Entlastungsleistungen

Beispiele:

  • Betreuung zuhause; Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Unterstützung bei der Hauswirtschaft
  • Tagesbetreuung Memory

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen - ohne Anrechnung auf das Pflegegeld! Dafür steht als Entlastungsbetrag ein monatliches Budget von 125 € zur Verfügung.. Dieser ist zweckgebunden zur Entlastung pflegender Angehöriger als Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Hauswirtschaft einzusetzen. Er kann nichtfür reine Putztätigkeiten und nichtfür die Grundreinigung eingesetzt werden. Dafür sieht das Verzeichnis der Pflegekassen NRW entsprechende Leistungskomplexe bzw. Zeiteinheiten vor, die auch über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.

Der Pflegebedürftige hat auch die Möglichkeit, das nicht genutzte Monatsbudget auf die Folgemonate zu übertragen. Dies geht aber nur im Rahmen des folgenden Halbjahres. Beispielsweise können noch offene Beträge aus den Monaten März und April in den Folgemonaten genutzt werden, aber nicht mehr im Folgejahr. Sollte das Budget nicht ausreichen, kann eventuell das Budget Verhinderungspflege zur Entlastung verwendet werden.

Rechnungen mit den Entlastungsleistungen werden von den Pflegekassen im Rahmen der Budgets erstattet. Damit können Pflegebedürftige auch außerhalb der Pflegesachleistung und ohne Anrechnung auf das Pflegegeld individuell vereinbarte Leistungen nach Zeit abrechnen.