Familienpflege bzw. Haushaltshilfe

Beispiele:

  • Weiterführung des Haushaltes
  • Beaufsichtigung der Kinder

Beim Ausfall einer Erziehungsperson z. B. durch Erkrankung, vor oder nach einer Entbindung etc. können Sie die Familienpflege / Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie haben dann die Möglichkeit,  von externen Kräften Ihre Kinder beaufsichtigen und den Haushalt führen zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Partner berufstätig ist und keine Möglichkeit hat, sich frei zu nehmen.

Sie haben dazu gegenüber Ihrer Krankenkasse einen Leistungsanspruch und können deshalb dort die Haushaltshilfe beantragen. Die Krankenkassen haben unterschiedliche Voraussetzungen in ihre Satzungen festgeschrieben – in der Regel muss mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben.

Wir bieten Ihnen nach Bewilligung und Kostenzusage Ihrer Krankenkasse geschulte Kräfte an, die sich dann nach Ihren Wünschen und Vorgaben um die Kinder und den Haushalt kümmern. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Sollte es Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, helfen wir Ihnen gern.