Palliativpflege
Beispiele:
- Schmerzversorgung nach Anordnung des Arztes
- Sterbebegleitung zuhause
- Vermittlung eines ambulanten Hospizdienstes
- Organisation einer Sitzwache durch den Hospizdienst
Von Palliativpflege spricht man, wenn die Erkrankung eines Menschen nicht mehr geheilt werden kann. Sie ist eine umfassende und individuelle Pflege, Betreuung und Begleitung. Wir ermöglichen es schwerstkranken Menschen, bis zuletzt zuhause zu bleiben und dort umfassend versorgt zu sein. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen und deren Familien.
Wir wenden uns den Schwerstkranken und ihren Familien zu mit Einfühlungsvermögen, Geduld und Zeit. Soweit es in unseren Möglichkeiten steht, versuchen wir, Ihnen eine individuelle Pflege, Betreuung und Begleitung zu gewährleisten - in Zusammenarbeit mit Hospizdiensten, Hausärzten, Fachärzten, Schmerztherapeuten und allen an der Versorgung beteiligten Einrichtungen und Diensten.
Eine spezielle Zulassung als Palliativpflegedienst ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben. Symptomkontrolle, z. B. Überwachung der Schmerztherapie, Wundversorgungen, Portversorgungen, Infusionstherapie usw. sowie unsere 24 Stunden Rufbereitschaft gehören zu unseren Standardleistungen, die wir mit Ihrer Krankenkasse nach Verordnung des Arztes abrechnen können. Auch Leistungen der Pflegeversicherung werden mit genutzt. Eventuell kommt es in einzelnen Fällen zu geringen Zuzahlungen.