Beratung
Beispiele:
- Lotse im System
- Pflegeberatung zuhause oder im Krankenhaus
- Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Die verschiedenen Sozialleistungen und Ansprüche sind kaum zu durchschauen. Unsere geschulten Pflegekräfte stehen immer dann mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Beratung und Hilfe bei der Bewältigung Ihres Alltags zuhause benötigen. Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen sowie gegenüber anderen Kostenträgern und helfen Ihnen, das für Sie passende Versorgungsangebot zu finden.
Wir informieren Sie über passende Versorgungsangebote aus allen Leistungsbereichen der Pflege und beraten Sie zu den notwendigen Anträgen und Formalien. Die anfallenden Kosten können für unsere Patienten bei Vorliegen eines Pflegegrades mit dem Abschluss eines Pflegevertrages über die Pflegekasse abgerechnet werden. Dies betrifft sowohl einen Erstbesuch als auch eine Folgeberatung, bei dem die Leistungen z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt nach Ihren Wünschen angepasst werden.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch eine zugelassene Einrichtung nachweisen: Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 einmal im Quartal. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig diese Beratungsbesuche nutzen. Wir bieten Ihnen dazu einen Erinnerungsservice an. Die Kosten für die Einsätze übernimmt die Pflegekasse.