Verhinderungspflege

Beispiele:

  • Übernahme der Pflege bei Krankheit des pflegenden Angehörigen
  • stundenweise Übernahme der Pflege bei Abwesenheit
  • Ersatzpflege während des Urlaubs

Die Verhinderungspflege orientiert sich an den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen, die als Pflegepersonen benannt sind. Sollten diese eine Auszeit benötigen, Urlaub machen wollen oder auch krank sein, kann die Verhinderungspflege nach einer Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten genutzt werden.

Die Leistungen werden gesondert vereinbart und können stunden-, tage- oder wochenweise Pflege und Betreuung beinhalten - ganz nach den individuellen Erfordernissen. Pflegende Angehörige können sich damit eine Auszeit verschaffen.

Dafür steht dem Pflegebedürftigen, unabhängig von der Pflegestufe, ein Jahresbudget von 1.612 € zur Verfügung. Zusätzlich kann auch noch 50% des Budgets der Kurzzeitpflege = 806 € für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen pro Jahr bis zu 2.418 € als Budget zur Verfügung. Bei einer stundenweisen Versorgung unterhalb von 8 Stunden pro Tag wird auch weiterhin das Pflegegeld ausgezahlt.